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HRH Fishing Hebeisen: Ausgabestelle Fischereipatente Kt. Schwyz

 

Fischen im Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz gilt das Patentsystem. Die Fischerei kann mit den unten beschriebenen Patenten ausgeübt werden.
Die zahlreichen Fliessgewässer und Seen weisen einen guten Fischbestand auf.

Gewässerkarte Kanton Schwyz



 

Bachpatente

Mit dem kantonalen Patent darf die Bachfischerei ab 1. April bis 15. September in allen Fliessgewässern des Kantons inkl. Ausgleichsbecken im Muotathal ausgeübt werden.
Die Patente können Sie im Online-Shop des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons Schwyz beziehen:
www.sz.ch/fischerei
Die Ausstellung des Patentes ist nur mir Kreditkarte möglich! Gerne stellen wir auch für Sie gegen Vorweisung Ihrer Kreditkarte die Tageskarte aus.

Eine Auflistung an Fliessgewässer:
  • Sihl
  • Alp
  • Biber
  • Steiner Aa
  • Muota
  • Rigi Aa
 

Seepatente

Mit den kantonalen Patenten darf die Seefischerei auf dem Lauerzersee, dem Itlimoosweiher sowie auf den schwyzerischen Teilen des Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsees ausgeübt werden. Tagespatente können Sie im Online-Shop des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons Schwyz beziehen:
www.sz.ch/fischerei

Das Freiangelrecht (patentfreie Fischerei vom Seeufer aus) berechtigt zum Fischen mit einer Angelrute mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken und mit einem festsitzenden Schwimmer. Erlaubt sind ausschliesslich natürliche Köder, ausgenommen Köderfische. Das Anfüttern und Hältern der Fische ist nicht gestattet.

Patentpflichtige Seefischerei:
  • Patent 1a für die Seefischerei vom Ufer aus (Grund-, Flug- und Spinnfischerei)
  • Patent 1b für die Fischerei vom Boot aus (Setzfischerei; Grund-, Flug- und Spinnfischerei; Hegenenfischerei; Schleppangel)

Weitere Informationen über die Fischerei im Kt. Schwyz hier.