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Fischereipatente Kanton Zürich

 

Die Fischerei im Kt. Zürich

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 21. Oktober 2014 eine Änderung des Fischereireglements vom 22. September 2008 verfügt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Das wichtigeste in Kürze:

- Der Sachkundenachweis muss künftig bei der Fischreiausübung mitgeführt werden
- Die sogenannte Übergangslösung wird bis auf Weiteres anerkannt
- Der Bezug eines Gast-Zusatzpatentes für Uferpatentinhaber ist möglich
- Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist auch im Greifensee und Pfäffikersee verboten
- Die Verwendung des Senknetzes ist verboten
- In Pachtgewässern dürfen bei der Nymphen- und Fliegenfischerei bei Verwendung von künstlichen Fliegen und Nymphen zwei Köder gefischt werden
- Die Verwendung von Filz-Schuhsohlen bei der Watfischerei wird neu wegen der potenziellen Verbreitungsgefahr von Neozoen, Parasiten und Krankheitserregern verboten
- Im Rhein wird das Fangmindesmass sowohl bei den Forellen (vorher 28cm) als auch bei den Äschen (vorher 30cm) neu auf 35cm erhöht. Beim Aal (vorher 35cm) neu auf 50cm.

Die Verfügung mit dem genauen Wortlaut und den weiteren Änderungen können Sie hier downloaden:
> Änderung des Fischereireglements per 1. Januar 2015

 

Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige, verbriefte private Fischereirechte.

Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleinen stehenden Gewässer öffentlich versteigert und jeweils für 8 Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur durch die Pächter bezogen werden.

 

Freiangelrecht

Das Freiangelrecht im Zürich-, Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen zur Fischereiausübung ohne Patent mit einer einzigen Rute oder Schnur vom trockenen Ufer aus.
 

  • Es darf ein Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken verwendet werden.
  • Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen nur kleine Haken bis Hakengrösse 8 aufweisen.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:
  • In der Limmat am linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)
  • In der Limmat am rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott
  • Im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts gelegenen Grenztafel

Informationen als PDF:
>> Merkblatt Freiangelrecht

 

Patente

Das Patent können Sie für folgende Seen erwerben:
  • Zürichsee
  • Greifensee
  • Pfäffikersee

Erhältlich sind Tages, Monats oder Jahrespatent die sich wie folgt unterscheiden:
  • Patent für die Angelfischerei vom Ufer aus
  • Patent zur Angel-, Hegenen- und Schleppangelfischerei vom Boot oder Ufer aus. Dieses Patent kann für einen Tag oder für ein ganzes Kalenderjahr gelöst werden
  • Dreiseen-Patent für die Ufer- und Bootsfischerei in allen drei Patentseen. Im Dreiseen-Patent ist das Zusatzpatent Zürichseeplus eingeschlossen. Es ist auch für den st.gallischen und schwyzerischen Teil des Zürichsees (inkl. Obersee) gültig
  • Sana-Ausweispflicht für Monat- und Jahrespatente
  • Jugendliche können vom Jahr an, in dem das 10. Altersjahr vollendet wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird, ein Patent zu einem reduzierten Tarif lösen.
  • Jugendliche unter 10 Jahre haben die Möglichkeit, die Fischerei im Freiangelrecht auszuüben.
  • Die patentpflichtige Fischerei für Jugendliche unter 10 Jahren ist wie folgt möglich: der Begleiter ist im Besitze einer Fischereijahreskarte vom Ufer aus mit Gastkarte oder der Begleiter ist im Besitze einer Fischereijahreskarte für die Bootsfischerei (jedoch ohne zusätzliche Gastkarte). Es sind die Einschränkungen wie Ruten-/ und Fangzahl zu berücksichtigen.

Patente Online:
Im FJV-WebShop haben Sie die Möglichkeit, Fischereipatente und Jagdpässe direkt online im Internet zu generieren, zu bezahlen und sofort zu nutzen. > Hier geht es zur Patentbestellung

Patente bei uns im Laden:
Wenn Sie zu uns in den Laden kommen, so stellen wir Ihnen gerne ein Patent aus. Die Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen ist CHF 5.-.

Weitere Informationen Zürichsee:
> Verfügung betreffend der Fischerei im Bereich der Quaibrücke und Bürkliplatz (PDF Download)

Weitere Informationen Greifensee:
> Interaktive Gewässerkarte, bitte beachten Sie die Schutzzonen!

Glattpark
Die Stadt Opfikon gibt keine Fischereipatente ab. Grundsätzlich gelend die Kantonalen Regeln der Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur.
  • Insbesondere gelten für den Glattparksee folgende Regeln:
  • Das Angeln ist nur von der Schilfseite aus erlaubt. Der Badestrand beim nördlichen Ende des Sees ist beidseitig bis zur ersten Brücke für die Fischerei gesperrt.
  • Erlaubt ist die einfache Posen- und Grundangelei
  • Es dürfen nur Einzelhaken ohne Widerhaken verwendet werden
  • Erlaubt sind Naturköder (Boilies, Pellets, Würmer, Maden)
  • Der Hecht ist vom 1. März bis 30. April gesperrt
  • Das Mindestmass für den Hecht beträgt 60cm
  • Es dürfen maximal 10 Fische pro Tag entnommen werden
  • Es darf davon nur ein Hecht entnommen werden
  • Mit jedem Fisch muss weidgerecht umgegangen werden
  • Die gefangenen Fische müssen in der Fischfangstatistik auf der Homepage der Stadt Opfikon eingetragen werden
> Weitere Informationen über die Fischerei im Glattparksee


Linthkanal
Im Auftrag der Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee gibt die Fischerei- & Jagdveraltung Fischereipatente für den Linthkanal ab. Zum Patentbezug sind Personen ab 12 Jahre berechtigt. Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem das 12. Altersjahr vollendet wird. Es gibt Jahres- und Jagespatente.

Informationen als PDF:
>> Preisliste Patente
>> Ausführungsbestimmungen Zürichsee und Obersee
>> Schonzeiten & Fangzahllimite
>> Fischereivorschriften alle Gewässer Kt. Zürich