Aus der PETRI NEWS 184-2014
H.R. Hebeisen
Ist Tenkara Fliegenfischen?
«Was wirklich Fliegenfischen bedeutet, ist in keinem Gesetzbuch festgehalten.»
„Fliegenfischen ohne Fliegenrute ist auch kein Fliegenfischen. Das ist nicht elitär gemeint: Forellenpirsch mit der langen Tipprute ist eine wunderschöne, spannende Sache – aber auch dann kein Fliegenfischen, wenn vorne dran eine Kunstfliege hüpft. Und auch dann nicht, wenn einer dazu eine Fliegenrute missbraucht. Fliegenfischen beginnt und endet für mich mit der Eleganz des Wurfes“.
So steht es wortwörtlich im Vorwort „Wirf mal eine Feder“ meines Fliegenfischerbuches „Faszination Fliegenfischen“ und zwar sowohl in der damaligen Erstauflage 1992, wie nun auch in der dritten Auflage 2013.
Rein ethisch gesehen, stehe ich auch heute noch zu dieser Aussage. Wie die Sache de jure, also rechtlich gesehen aussieht, dazu komme ich noch. Lassen Sie mich bitte noch einen Teil meines Vorwortes zitieren:
„Derart verstandene Fliegenfischerei hat keinen Raum für bleischwere „Fliegen“ und Schnüre. Köder, die sich mit der Spinnrute besser werfen lassen, sind keine Fliegen für wahre Fliegenfischer, auch dann nicht, wenn sie jemand Fliege nennt. Ein Kork-Zapfen bleibt für die sensible Fliegenrute und den fairen Fliegenfischer auch dann eine Beleidigung, wenn er Bissanzeiger genannt wird. Nur so viel zur Frage, wo für mich die Fliegenfischerei endet.“.
Schussköpfe, die früher einmal 7 bis 12 Meter massen, sind heutzutage auf bis zu rund 3 Meter Länge geschrumpft. Hat da jemand „Schlaufenbild“ gesagt? Und, wenn diejenigen, welche sich vor allem gerne mit Riesenfisch abgebildet sehen („Das Geilste ist nicht Fischen, das Geilste ist das Föteli: Ich mit Fisch…“), mehrere Gramm Blei vor die Nymphe oder den Streamer montieren um blitzartig in die Tiefe zu gelangen, wo logo die Kapitalen stehen. Ist das noch Fliegenfischen? De facto ist es Fischen mit dem Blei (Stichwort Grundangeln), und auch dann, wenn man dazu eine Fliegenrute missbraucht.
Nun aber weiter zum Thema. Bisher haben wir allein über die ethische, und dazu von mir auch noch für meine persönliche Ansicht, gesprochen und geschrieben. Wie sieht es denn de jure, also Rechtlich aus?
Ein Kunde aus dem St. Gallischen kam an unsere letzte Fliegenfischer-Show und kaufte sich die HRH Signature „Nymph&Dry“, die ja über 3 Meter lang ist, weil ihm an seinem Fly Only-Gewässer der Fischereiaufseher sagte, Tenkara sei nicht Fliegenfischen.
Die Ansicht dieses Fischereiaufsehers kann ich keinesfalls teilen. Was wirklich „Fliegenfischen“ bedeutet ist in keinem Gesetzbuch festgehalten. Nirgends steht also, dass die Ausübung der Fliegenfischerei allein mit einer klassischen Fliegenrute, einer Fliegenrolle und einer Fliegenschnur, womöglich noch mit einem Fliegenvorfach und logisch einer Fliege stattfinden kann und somit in einem Fly-Only-Gewässer auch stattfinden darf. Wenn einer, wie bei Tenkara, sogar auf den grösseren Radius der Präsentation verzichtet, so ist es nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch gesehen, eher noch als (faire) Fliegenfischerei zu bezeichnen, als die Blei-Fischerei.
Vergessen wir nämlich bei allem nicht, dass es auch kleine und Kleinstgewässer gibt, welche die klassische Fliegenfischerei ganz einfach verunmöglichen. Und da ist es doch wohl noch sehr viel fairer, wenn einer dort eine Kunstfliege, statt einen Wurm am Haken einsetzt. Und zudem, wie die Praxis des Tenkara beweist, auch fängiger.
H.R. Hebeisen
P.S. Uns interessiert sehr, wie Sie diese Sache sehen. Schreiben Sie uns doch, per Brief oder per Email Ihre persönliche Ansicht dazu. Wir danken für jeden Input.
„Fliegenfischen ohne Fliegenrute ist auch kein Fliegenfischen. Das ist nicht elitär gemeint: Forellenpirsch mit der langen Tipprute ist eine wunderschöne, spannende Sache – aber auch dann kein Fliegenfischen, wenn vorne dran eine Kunstfliege hüpft. Und auch dann nicht, wenn einer dazu eine Fliegenrute missbraucht. Fliegenfischen beginnt und endet für mich mit der Eleganz des Wurfes“.
So steht es wortwörtlich im Vorwort „Wirf mal eine Feder“ meines Fliegenfischerbuches „Faszination Fliegenfischen“ und zwar sowohl in der damaligen Erstauflage 1992, wie nun auch in der dritten Auflage 2013.
Rein ethisch gesehen, stehe ich auch heute noch zu dieser Aussage. Wie die Sache de jure, also rechtlich gesehen aussieht, dazu komme ich noch. Lassen Sie mich bitte noch einen Teil meines Vorwortes zitieren:
„Derart verstandene Fliegenfischerei hat keinen Raum für bleischwere „Fliegen“ und Schnüre. Köder, die sich mit der Spinnrute besser werfen lassen, sind keine Fliegen für wahre Fliegenfischer, auch dann nicht, wenn sie jemand Fliege nennt. Ein Kork-Zapfen bleibt für die sensible Fliegenrute und den fairen Fliegenfischer auch dann eine Beleidigung, wenn er Bissanzeiger genannt wird. Nur so viel zur Frage, wo für mich die Fliegenfischerei endet.“.
Schussköpfe, die früher einmal 7 bis 12 Meter massen, sind heutzutage auf bis zu rund 3 Meter Länge geschrumpft. Hat da jemand „Schlaufenbild“ gesagt? Und, wenn diejenigen, welche sich vor allem gerne mit Riesenfisch abgebildet sehen („Das Geilste ist nicht Fischen, das Geilste ist das Föteli: Ich mit Fisch…“), mehrere Gramm Blei vor die Nymphe oder den Streamer montieren um blitzartig in die Tiefe zu gelangen, wo logo die Kapitalen stehen. Ist das noch Fliegenfischen? De facto ist es Fischen mit dem Blei (Stichwort Grundangeln), und auch dann, wenn man dazu eine Fliegenrute missbraucht.
Nun aber weiter zum Thema. Bisher haben wir allein über die ethische, und dazu von mir auch noch für meine persönliche Ansicht, gesprochen und geschrieben. Wie sieht es denn de jure, also Rechtlich aus?
Ein Kunde aus dem St. Gallischen kam an unsere letzte Fliegenfischer-Show und kaufte sich die HRH Signature „Nymph&Dry“, die ja über 3 Meter lang ist, weil ihm an seinem Fly Only-Gewässer der Fischereiaufseher sagte, Tenkara sei nicht Fliegenfischen.
Die Ansicht dieses Fischereiaufsehers kann ich keinesfalls teilen. Was wirklich „Fliegenfischen“ bedeutet ist in keinem Gesetzbuch festgehalten. Nirgends steht also, dass die Ausübung der Fliegenfischerei allein mit einer klassischen Fliegenrute, einer Fliegenrolle und einer Fliegenschnur, womöglich noch mit einem Fliegenvorfach und logisch einer Fliege stattfinden kann und somit in einem Fly-Only-Gewässer auch stattfinden darf. Wenn einer, wie bei Tenkara, sogar auf den grösseren Radius der Präsentation verzichtet, so ist es nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch gesehen, eher noch als (faire) Fliegenfischerei zu bezeichnen, als die Blei-Fischerei.
Vergessen wir nämlich bei allem nicht, dass es auch kleine und Kleinstgewässer gibt, welche die klassische Fliegenfischerei ganz einfach verunmöglichen. Und da ist es doch wohl noch sehr viel fairer, wenn einer dort eine Kunstfliege, statt einen Wurm am Haken einsetzt. Und zudem, wie die Praxis des Tenkara beweist, auch fängiger.
H.R. Hebeisen
P.S. Uns interessiert sehr, wie Sie diese Sache sehen. Schreiben Sie uns doch, per Brief oder per Email Ihre persönliche Ansicht dazu. Wir danken für jeden Input.