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Vernunft ist eingekehrt
Aus der PETRI NEWS 189-2015

 H.R. Hebeisen

Vernunft ist eingekehrt

«Wer hat Interesse daran, dass das Gewässer einen guten Fischbestand aufweist?»

Egal, was die Obrigkeit je beschliesst, es gibt immer eine Hälfte, die jubelt und eine andere, die bellt. Als das neue Fischereigesetz publiziert wurde, bellten die Fischer, weil sie annahmen, dass ab nun jeder gefangene, massige Fisch totgeschlagen werden muss. Wo bleibt da die Hege, wo die Vernunft, das waren die Hauptfragen. Genau gelesen, hatte der Fischer trotzdem eine faire Variante zur Hand. Aber es ist sehr lobenswert, dass das BAFU nun eine ganz klare Schrift auf den Tisch legte. Ich will nur wenig daraus zitieren, den Rest können Sie in drei Sprachen herunterladen und in Ruhe und im Detail alles genau lesen. Hier die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte daraus. Eines vorweg: Das Fischen mit dem Vorsatz sämtliche Fische wieder zurück zu setzen ist nach wie vor untersagt. Stichwort: Wettfischen, dann alle gefangenen Fische in den Setzkescher und diesen nach dem Wägen des Fanges wieder ausleeren. Das ist auch zu akzeptieren. Ansonsten aber hat der Fischer nach wie vor freie Hand. Ich zitiere:

. Der Angelvorgang belastet die Fische; das Angeln zum Nahrungserwerb ist aber grundsätzlich als gerechtfertigt zu betrachten.

.Die Absicht eines individuellen Anglers, gefangene Fische grundsätzlich wieder zurückzusetzen ist für Kontrollorgane aber nicht feststellbar.

.Gewässer mit der Pflicht, gefangene Fische grundsätzlich wieder zurückzusetzen (Catch&Release Gewässer) existieren in der Schweiz nicht.

. Auf eine generelle Entnahmepflicht gefangener Fische durch den Angler hat der Gesetzgeber im Hinblick auf ökologische Überlegungen bewusst verzichtet.

.Es ist gängige Praxis, dass Angelfischerinnen und –fischer, basierend auf individuelle Entscheidung und basierend auf ökologische Überlegungen, gelegentlich auch Fische zurücksetzen, welche eigentlich die Bedingungen zur Entnahme erfüllen würden. Es wird vorausgesetzt, dass Angelfischerinnen und – fischer bei der Beurteilung der Fische in guter Absicht handeln und ihrer Eigenverantwortung in Bezug auf einen respektvollen Umgang mit den Fischen nachkommen.

Und so soll es doch auch sein. Denn wer ausser wir, die Angler, haben das allergrösste Interesse daran, dass das Gewässer einen guten Fischbestand aufweist? Sicher nicht die Sorte Gutmensch, welche nicht einmal eine Schwale von einem Karpfen unterscheiden kann. Höchstens eine Forelle erkennen sie nach dem Motto: „Das isch die mit de Tüpfli“.

Die ausführliche Dokumentation ist in Deutsch, Französisch und Italienisch zu lesen. Hier die Links:
D: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01792/index.html?lang=de
F:http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01792/index.html?lang=fr
I:http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01792/index.html?lang=it